Entsprechend der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weisen wir Sie darauf hin, dass ab sofort Zutritt zu medizinischen Einrichtungen, worunter auch die Hausarztpraxis fällt, ab dem sechsten Lebensjahr nur mit FFP2-Masken möglich ist. Die entsprechenden Masken bringen Sie bitte selbst in die Praxis mit.

Sollten Sie keine FFP2-Maske mitbringen, können wir gegen einen Unkostenbeitrag von € 2,- eine entsprechende Maske zur Verfügung stellen.