Ende der Maskenpflicht in Arztpraxen

Wie Sie ja sicherlich der Presse entnommen haben, ist nun auch die letzte, vorgeschriebene Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Praxen weggefallen.

Aus diesem Grund werden auch wir bis auf weiteres auf das verpflichtende Tragen von Masken verzichten. Unabhängig von diesen offiziellen Regelungen treffen wir für uns aufgrund des Hausrechts folgende, abweichende Regelungen, die dem Schutz von uns allen dient:

  1. In unserer Praxis besteht ab sofort keine Verpflichtung mehr zum Tragen von Masken.
  2. Hiervon abweichend gilt, dass Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion weiterhin beim Betreten unserer Räumlichkeiten eine FFP2-Maske tragen müssen.